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   BVerwG, 19.03.1985 - 1 WB 114.84   

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BVerwG, 19.03.1985 - 1 WB 114.84 (https://dejure.org/1985,6509)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1985 - 1 WB 114.84 (https://dejure.org/1985,6509)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1985 - 1 WB 114.84 (https://dejure.org/1985,6509)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Meldung zur fachärztlichen Untersuchung - Rechtmäßigkeit eines Befehls - Verpflichtung eines Soldaten zur Meldung zu einer Untersuchung - Überprüfung der weiteren Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Durchführung ärztlicher Eingriffe und Behandlungen ohne Zustimmung des ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1985 - 1 WB 114.84
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 23. Januar 1979 - 1 WB 149/78 (BVerwGE 63, 278) bat der Antragsteller, den Befehl vom 9. Februar 1984 wieder aufzuheben, andernfalls sein Schreiben als Beschwerde zu betrachten.

    Zum Hinweis des Antragstellers auf BVerwGE 63, 278 vertrat der Kommandeur die Auffassung, daß die Anordnung einer fachärztlichen Untersuchung im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich des behandelnden Truppenarztes liege.

    Gegenstand des im zulässigen Rechtsweg in die Wege geleiteten (vgl. BVerwGE 63, 278, 1. Leitsatz, 279 f.) Antragsverfahrens sind der Befehl des Kommandeurs der MAD-Gruppe ... vom 9. Februar 1984, der Antragsteller habe sich am 15. Februar 1984 im BwKrhs H... Abteilung FU 6 , zur fachärztlichen Untersuchung zu melden, und die am gleichen Tage verfügte Aufhebung der VS-Ermächtigung vom 3. Januar 1984.

    In seiner Entscheidung vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 - (BVerwGE 63, 278) hat der Senat zur Einweisung eines Soldaten in ein Krankenhaus "zur Überprüfung seiner weiteren Verwendungsfähigkeit" ausgeführt:.

    § 44 Abs. 4 Satz 3 SG scheidet sonach als Rechtsgrundlage für den angefochtenen Befehl ebenfalls aus (vgl. BVerwGE 63, 278, 282) [BVerwG 23.10.1979 - 1 WB 149/78].

  • BVerwG, 04.11.1975 - I WB 59.74
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1985 - 1 WB 114.84
    Verstößt der Soldat gegen die ihm in § 17 Abs. 4 Satz 1 SG auferlegte Rechtspflicht, so ist er nach Maßgabe des § 17 Abs. 4 Satz 2 SG hierfür verantwortlich und begeht ein Dienstvergehen (vgl. BVerwG NZWehrr 1976, 20; BDHE 5, 231; BVerwGE 53, 83 (Mensurenentscheidung); Scherer, Soldatengesetz 5. Aufl. RdNrn.

    Die Gesunderhaltungspflicht des Soldaten erscheint somit als besondere Ausformung seiner Pflicht zu treuem Dienen (§ 7 SG), die der Vorgesetzte im Rahmen seiner Befehlsgewalt durch Einzelanordnungen konkretisieren kann (§ 10 Abs. 4 SG) und unter gegebenen Voraussetzungen im Interesse des fürsorgeberechtigten Soldaten auch konkretisieren muß (§ 10 Abs. 3 SG; BDHE 5, 231; BVerwGE 53, 83).

  • BVerwG, 25.07.1972 - I WB 127.72

    Haar-Erlaß - § 10 Abs. 4 SG, Art. 1, 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1985 - 1 WB 114.84
    Die Verpflichtung des Soldaten, an der Erfüllung des Verteidigungsauftrages mitzuwirken, ist Teil der Pflicht zum treuen Dienen (BVerwGE 46, 1, 2) [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72].
  • BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84

    Voraussetzungen für eine sofortige vorläufige Ablösung eines Offiziers von seinem

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1985 - 1 WB 114.84
    Dieser Befehl des Kommandeurs ist durch Beschluß des Senats vom 15. Januar 1985 - 1 WB 53/84 - für rechtswidrig erklärt worden; auf den Inhalt der Entscheidung wird verwiesen.
  • BVerwG, 02.12.1986 - 2 WD 48.85

    Erkrankung - Eigenmächtige Abwesenheit - Dienstleistungspflicht -

    Seine Ablösung von seinem Dienstposten beim MAD hatte ihn schwer getroffen, weil er sich für die dort entstandenen Schwierigkeiten nicht verantwortlich fühlte und in der Tat dort zum Teil rechtswidrig behandelt worden ist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 15. Januar 1985 - 1 WB 53/84 - und vom 19. März 1985 - 1 WB 114/84).
  • BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 129.85

    Anspruch auf Wiederverwendung als S 4-Offizier bei der MAD-Gruppe - Versäumung

    Zur Begründung trug er vor, daß seine Ablösung vom Dienstposten des S 4-Offiziers der MAD-Gruppe ... und eine Einweisung gegen seinen Willen in das Bundeswehrkrankenhaus - wie der Senat durch Beschluß vom 19. März 1985 - 1 WB 114/84 - entschieden hat - rechtswidrig gewesen seien; aus den einschlägigen Entscheidungsgründen gehe hervor, daß die vom Kommandeur der MAD-Gruppe ... vorgebrachten Gründe nachträglich konstruiert worden seien.

    Mit Schriftsatz vom 18. Dezember 1985 hat er vorgetragen, er habe schon in seinen Beschwerden und Untätigkeitsbeschwerden immer wieder hervorgehoben, daß zu seiner vollen Rehabilitierung seine Wiedereinsetzung als S 4-Offizier gehöre; insoweit hat er auf die Beschlüsse des Senats vom 15. Januar 1985 - 1 WB 53/84 - unter "Ziffer 3 a und Ziffer 1 ff." sowie vom 19. März 1985 - 1 WB 114/84 - unter "Ziffer 1 ff." verwiesen.

  • BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84

    Voraussetzungen für eine sofortige vorläufige Ablösung eines Offiziers von seinem

    Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Befehls des Kommandeurs der MAD-Gruppe ... vom 9. Februar 1984 betreffend die ärztliche Untersuchung und Krankenhauseinweisung des Antragstellers (Antrag I 3 a cc) ist im vorliegenden Verfahren unter dem Gesichtspunkt der Antragserweiterung (siehe hierzu näher unter 3.) unzulässig, ist jedoch auf Grund gesonderter Vorlage durch den StvGenInsp Gegenstand eines anderen Antragsverfahrens (1 WB 114/84).
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